Wie ist der Einlass für Minderjährige geregelt?
Es gilt grundsätzlich über das gesamte Fest das Jugendschutzgesetz.
U16: Bei allen Abendveranstaltungen ist für Jugendliche unter 16 Jahren der Einlass mit einem/r Erziehungsberechtigten möglich. Sie dürfen so lange auf dem Fest bleiben, wie auch der/die Erziehungsberechtigte bleibt.
U18: Jugendliche über 16, aber unter 18 Jahren, dürfen mit PartyPass bis 0 Uhr das Fest ohne Erziehungsberechtigte besuchen. Das gilt für alle Abendveranstaltungen, also Donnerstag-, Freitag- und Samstagabend.