Wie ist der Einlass für Minderjährige geregelt?

Wie ist der Einlass für Minderjährige geregelt?

Es gilt grundsätzlich über das gesamte Fest das Jugendschutzgesetz.

U16: Bei allen Abendveranstaltungen ist für Jugendliche unter 16 Jahren der Einlass mit einem/r Erziehungsberechtigten möglich. Sie dürfen so lange auf dem Fest bleiben, wie auch der/die Erziehungsberechtigte bleibt.

U18: Jugendliche über 16, aber unter 18 Jahren, dürfen mit PartyPass bis 0 Uhr das Fest ohne Erziehungsberechtigte besuchen. Das gilt für alle Abendveranstaltungen, also Donnerstag-, Freitag- und Samstagabend.

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